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Gruppentreffen

Unser Team

Hier stellen wir euch das Leiterteam von Elijah Ministries vor. Weil viele Christen aus dem Mittleren Osten Ihr Gesicht nicht offen zeigen können, können wir euch deshalb hier nur einen kleinen Einblick geben. Wir vernetzten euch aber gerne mit anderen Mitgliedern unseres Teams, wenn Ihr mit uns direkt Kontakt aufnehmt.

Gruppentreffen

Memo & Deborah Colak

Im Jahr 2023 haben wir den Verein Elijah Dienst/Ministries gegründet und damit unserer Missionsarbeit im Mittleren und Nahen Osten ein neues offizielles Gesicht gegeben. 
 

Memo Colak ist bereits seit vielen Jahren unter kurdisch sprechenden Christen tätig. Er hat über die Jahre diverse Hauskreise und Treffen für Kurden schweizweit aufgebaut.

Update folgt...

Großer Baum
Fußspuren auf Sand

Unsere Vereinsstatuten

VEREINSSTATUTEN ELIJAH DIENST / ELIJAH MINISTRIES MIT SITZ IN BASEL

Name und Sitz

Unter dem Namen „Elijah Dienst / Elijah Ministries “ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel.

Zweck

Der Verein bezweckt Menschen, ins Besonderen religiösen Minderheiten aus dem Nahen und Mittleren Osten den christlichen Glauben näher zu bringen. Zu diesem Zweck soll der Verein sich mit christlichen Gemeinden, Organisationen und Institutionen mit einer Vision für Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten weltweit und den christlichen Gemeinden im Nahen und Mittleren Osten vernetzen. Vor Ort im Nahen und Mittleren Osten sollen Schulungsmittel und Ausbildungsorte für Pastoren und Pastorinnen sowie Jüngerschaftsschulen gegründet und unterhalten werden.

Weiter soll die Vereinsarbeit aber auch in der Schweiz und in Europa Aufklärungsarbeit über die Heterogenität der religiösen und konfessionellen Gruppen leisten.

Der Verein wird Publikationen, in gedruckter oder in digitaler Form herausgeben sowie einen YouTube-Channel, Social-Media Seiten und eine Website zum Heraustragen und Verbreiten dieser Vision unterhalten.

Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder (passiv und aktiv), welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden (im Jahr 2022, 60.00 CHF pro Mitgliedschaft je 6 Monate) sowie durch Spenden von Mitgliedern oder Dritter sowie Zuwendungen aller Art.

Mitgliedschaft

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat und durch eine Anfrage vom Vorstand einberufen, bestimmt und eingeladen wird sowie Ihren Mitgliederbeitrag zahlen. Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die Ihren Mitgliederbeitrag zahlen. Vereinsmitglieder erhalten in periodischen Abständen unseren Newsletter und Zugang zu unseren kostenlosen Web-Angeboten/-Medien, sowie Rabatt auf Kurse und Seminare sowie Möglichkeiten eigene Projekte dem Vorstand vorzulegen, die der Verein mittragen oder verwirklichen kann. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.

 

Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jeweils alle 6 Monate möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Halbjährlichen Mitgliedschaftszahlung an den Präsidenten gerichtet werden. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid.

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) die Generalversammlung

b) der Vorstand

c) die Rechnungsrevisoren

Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich Anfang Monat März (vor dem jährlichen Pessach) statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

a) Wahl bzw. Abwahl des Präsidenten, des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren

b) Festsetzung und Änderung der Statuten

c) Weiterentwicklung und allfällige Anpassungen der Vereinsvision

d) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes

e) Beschluss über das Jahresbudget

f) Festsetzung des Mitgliederbeitrages

g) Behandlung der Mitgliederausschlüsse

 

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, nämlich dem Präsidentin/Präsidenten, der Kassierin/dem Kassier sowie der Aktuarin/dem Aktuar. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

Die Revisoren

Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt und wird abschliessend vom Vorstand bestimmt.

 

Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 12.7.2022 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

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